Allgemeine Geschäftsbedingungen des Campingplatzes Ankergrund in Volkach am Main:

Campingplatz Ankergrund GmbH

Geschäftsführerin: Tanja Herlitz

Fahrer Straße 7

97332 Volkach

– Campingplatz –

§ 1

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Campingplatzgast und dem Campingplatz soweit sie im Zusammenhang mit dem gebuchten Aufenthalt auf dem Campingplatz Ankergrund stehen.

§ 2 Abschluss des Vertrages

(1)

Der Campingplatzgast hat die Möglichkeit sich schriftlich, per Email, fernmündlich oder mündlich beim Campingplatz anzumelden. Buchungen von Minderjährigen werden ohne ausdrückliche Genehmigung der gesetzlichen Vertreter nicht akzeptiert. Mit der Anmeldung bietet der Campingplatzgast dem Campingplatz den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

(2)

Der Campingplatz wird dem Campingplatzgast die Anmeldung schriftlich, per Email, fernmündlich oder mündlich bestätigen. Mit dieser Bestätigung nimmt der Campingplatz das Angebot des Campingplatzgastes verbindlich an.

(3)

Bis zum Beginn des gebuchten Aufenthaltes auf dem Campingplatz hat der Campingplatzgast die Möglichkeit, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des bestehenden Vertrages eintritt. Der Campingplatz kann ohne Angaben von Gründen dem Eintritt des Dritten widersprechen. Im Falle eines Eintritts des Dritten haften dieser und der Campingplatzgast als Gesamtschuldner für den vereinbarten Stellplatzpreis und die Mehrkosten, die durch den Eintritt des Dritten entstanden sind. Für diese Mehrkosten wird eine Unkostenpauschale in Höhe von EUR 30,00 fällig, wobei dem Campingplatzgast und dem Dritten die Möglichkeit eingeräumt wird, nachzuweisen, dass durch den Eintritt des Dritten keine oder geringerer Kosten entstanden sind.

§ 3 Bezahlung

(1)

Nach Erhalt der verbindlichen Buchungsbestätigung durch den Campingplatz hat der Campingplatzgast eine Anzahlung

  • in Höhe von EUR 50,00 bei einem gebuchten Premium Stellplatz
  • in Höhe von EUR 30,00 bei allen anderen gebuchten Stellplätzen

zu leisten.

Hat der Campingplatzgast keinen Wohnsitz oder Sitz im Inland, so kann der Campingplatz den vollen vereinbarten Buchungspreis als Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Anzahlung ist so zu begleichen, dass sie innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung auf dem Bankkonto des Campingplatzes gutgeschrieben ist . Sofern bei Fälligkeit nicht gezahlt worden ist und auch nach erneuter Fristsetzung kein Zahlung erfolgt, kann der Campingplatz vom bestehenden Vertrag zurücktreten. Der Campingplatzgast hat für den durch den Rücktritt beim Campingplatz entstandenen oder noch entstehenden Schaden Ersatz zu leisten.

(2)

Der Campingplatzgast ist verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis einschließlich Nebenkosten am Abreisetag an den Campingplatz zu bezahlen. Die Stellplatzgebühren einschließlich weiterer Gebühren ergeben sich ausschließlich aus der zum Zeitpunkt des gebuchten Aufenthaltes gültigen Preisliste des Campingplatzes.

§ 4 Rücktritt durch den Campingplatzgast

(1)

Der Campingplatzgast kann bis zu Beginn der gebuchten Aufenthaltes jederzeit durch schriftliche Erklärung oder per Email gegenüber dem Campingplatz vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Campingplatzgast vom Vertrag zurück oder tritt er den gebuchten Aufenthalt nicht an, so kann der Campingplatz vom Campingplatzgast Ersatz für den durch Rücktritt beim Campingplatz entstandenen und/oder noch entstehenden Schaden verlangen, mindestens jedoch

  • EUR 50,00 bei einem gebuchten Premium Stellplatz;
  • EUR 30,00 bei allen anderen gebuchten Stellplätzen.

(2)

Bei einer vorzeitigen Abreise des Campingplatzgastes ist dieser zu Zahlung des gesamten gebuchten Aufenthaltes verpflichtet, es sei denn, dass er die Abreise nicht zu vertreten hat.

(3)

Es wird dem Campingplatzgast die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Campingplatz im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des gebuchten Aufenthaltes keine oder geringere Kosten entstanden sind.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Campingplatz

(1)

Der Campingplatz kann vor dem gebuchten Aufenthalt vom Vertrag zurückzutreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrags insbesondere dann mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn

  • der Campingplatzgast sowie ihn begleitende Personen gegen die bestehende Campingplatzordnung, insbesondere die bestehenden täglichen Ruhezeiten von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 7:30 Uhr, trotz vorheriger Abmahnung verstoßen;
  • der Campingplatzgast sowie ihn begleitenden Personen den Stellplatz oder die ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen trotz vorheriger Abmahnung nachhaltig unpfleglich behandeln;
  • der Campingplatzgast sowie ihn begleitende Personen sich andere Weise in groben Maße vertragswidrig verhalten.

(2)

In diesem Fällen hat der Campingplatzgast trotz Kündigung des Vertrages die Kosten für den gesamten gebuchten Aufenthalt zu bezahlen.

§ 6 Höhere Gewalt

(1)

Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Campingplatz als auch der Campingplatzgast den Vertrag kündigen.

(2)

Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Campingplatz für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen vom Campingplatzgast eine angemessene Entschädigung verlangen.

(3)

Kann wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt der Aufenthalt auf dem Campingplatz dem Campingplatzgast nicht angeboten werden, kann der Campingplatz vom Vertrag zurücktreten.

§ 7 Anreise und Abfahrt

(1)

Der gebuchte Stellplatz steht dem Campingplatzgast am Ankunftstag ab 12.00 Uhr zur Verfügung. Der gebuchte Stellplatz wird bis spätestens 18:00 Uhr bereitgehalten.

(2)

Am Abfahrtag muss der gebuchte Stellplatz bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung stehen. Bei verspäteter Räumung des gebuchten Stellplatzes kann der Campingplatz bis 18:00 Uhr 50 % des Tagespreises geltend machen. Nach 18:00 Uhr kann der Campingplatz 100 % des Tagespreises geltend machen. Es wird dem Campingplatzgast die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Campingplatz mit der verspäteten Räumung keine oder geringere Kosten entstanden sind.

§ 8 Haftung

(1)

Die Haftung des Campingplatzes auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund –, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzungen von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe des § 8 eingeschränkt.

(2)

Der Campingplatz haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

(3)

Soweit der Campingplatz gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

(4)

Soweit die Haftung des Campingplatzes ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Aufrechnung

Der Campingplatzgast ist grundsätzlich nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Das Recht der Aufrechnung steht dem Campingplatzgast nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1)

Das zwischen dem Campingplatz und dem Campingplatzgast bestehende Rechtsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)

Sofern der Campingplatzgast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Kitzingen Gerichtsstand.

(3)

Bei der Nutzung der Dienste des Campingplatzes wird der Campingplatzgast eventuell um die Angabe persönlicher Informationen gebeten. Die Beantwortung dieser Fragen ist freiwillig. Die persönlichen Daten des Campingplatzgastes werden entsprechend den deutschen Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet. Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Campingplatz nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und der Bearbeitung Ihrer Anfragen genutzt. Eine Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung und der Marktforschung erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

(4)

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nähesten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.

September 2013

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